Der jeweils von Ihnen beauftragte Anwalt seines Fachgebiets berät, prüft und erstellt Verträge, die sich auf den Wirtschaftsverkehr des Mittelstands beziehen. Dies können Händler-, Werk-, oder Lieferverträge sein. Aber auch wenn es um den Verkauf des eigenen Unternehmens geht, berät er Sie über die rechtlichen Möglichkeiten und prüft erstellte Übernahmeverträge (share deal oder asset deal).
Klare und transparente Regeln helfen streitige Auseinandersetzungen und damit Kosten zu vermeiden. Schriftliche Verträge sind eine sinnvolle Investition in die Zukunft.
Die Durchsetzung Ihrer rechtlichen Interessen über das Bestehen, Erfüllen oder Auflösen von Verträgen wird von ihm ausführlich beraten und umfassend anwaltlich vertreten.