Frau Rechtsanwältin Karin Zieglgänsberger betreut, berät und vertritt Sie in allen Fragen des Erbrechts.
Wenn Sie Ihre rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten wahrnehmen wollen, um über Ihren Tod hinaus dafür Sorge tragen, dass Ihr Vermögen dort ankommt, wo Sie es sich wünschen, kann Frau RAin Zieglgänsberger für Sie die erforderlichen Erklärungen aufsetzen oder bereits verfasste Verfügungen prüfen. Auch die Testamentsvollstreckung kann auf Wunsch von ihr übernommen werden.
Sie steht Ihnen, wenn Sie Erbe sind, mit ihrem ganzen Fachwissen im Erbrecht zur Seite. Ihre Erbenstellung und die damit verbundenen Rechte werden von Frau RAin Karin Zieglgänsberger für Sie aktiv geltend gemacht oder Sie werden von ihr gegen unberechtigte Forderungen verteidigt.
Ihre Ansprechpartnerin Karin Zieglgänsberger
Testamente und Erbverträge unterliegen besonderen Formvorschriften. Wichtig ist aber nicht nur die Form, sondern auch der Inhalt, der Ihren Willen klar und eindeutig wiedergeben muss, damit er ohne Streitigkeiten umgesetzt werden kann. Dabei ist Ihnen Frau RAin Zieglgänsberger gerne behilflich.
Wer als Ehepartner oder Abkömmling in einem Testament nicht ausreichend am Nachlass beteiligt wird, dem steht meist ein Pflichtteilsrecht zu. Diese gesetzlich festgeschriebene finanzielle Mindestbeteiligung sorgt dafür, dass ein Erblasser seine Erben nicht nach Belieben enterben kann. Frau RAin Zieglgänsberger informiert Sie umfassend zum Thema Pflichtteilsrecht und klärt für Sie, in welcher Höhe Pflichtteilsansprüche bestehen. Außerdem hilft Ihnen Frau RAin Zieglgänsberger dabei, diesen Pflichtteil durchzusetzen oder auch abzuwehren.
Oft dauert es Wochen, um feststellen zu lassen, wer tatsächlich Erbe geworden ist. In dieser Zeit müssen jedoch viele Entscheidungen getroffen werden, die finanzielle Risiken bergen. Was Sie als möglicher Erbe veranlassen oder ob Sie vielleicht sogar das Erbe ausschlagen sollten, können Sie nach einer rechtlichen Beratung mit ruhigem Gewissen entscheiden. Gerade für die Erbausschlagung laufen gesetzliche Fristen, die keinen Aufschub dulden.
Häufig möchte der Erbe eine Vielzahl von Personen oder Organisationen bedenken oder die Erben sind noch zu jung, um das Vermögen zu verwalten. Dann kommt eine Testamentsvollstreckung in Betracht. Über Sinn, Zweck und Kosten einer Testamentsvollstreckung kann Frau RAin Karin Zieglgänsberger Sie umfassend beraten und die Testamentsvollstreckung im Einzelfall auch übernehmen.