Frau Rechtsanwältin Karin Zieglgänsberger begleitet Sie durch alle Phasen familienrechtlicher Angelegenheiten.
Familienrecht umfasst nicht nur die klassischen Themen des Scheidungsrechts, Unterhalt- und Sorgerechts. Auch hinsichtlich der Vermögensauseinandersetzung kann Sie Frau RAin Zieglgänsberger umfassend beraten. Bei streitigen Auseinandersetzungen wird sie für Ihr Recht eintreten.
Zu Rechtsfragen rund um Ehe, Lebensgemeinschaften, Familien und Kinder finden Sie bei ihr Antworten.
Ihre Ansprechpartnerin Karin Zieglgänsberger
Bereits mit der Trennung vom Partner können Ansprüche auf Unterhalt geltend gemacht werden. Auch Regelungen zum Umgang mit den Kindern oder Fragen der Aufteilung des Hausrats werden häufig schon in der Trennungsphase geregelt. Eine erste Beratung kann Ihnen auch im Hinblick auf eine mögliche spätere Scheidung Klarheit verschaffen.
Einvernehmliche Scheidungen sind nach mindestens einem Trennungsjahr ohne große Hindernisse durchführbar. Aber auch die streitige Scheidung ist in unserer modernen Gesellschaft inzwischen kein existenzvernichtendes Ereignis mehr. Frau RAin Karin Zieglgänsberger berät Sie nicht nur umfassend zu allen Fragen der Durchführung einer Scheidung und der Vermögensauseinandersetzung, sondern setzt auch die erforderlichen Schriftstücke auf und vertritt Ihre Rechte vor dem Familiengericht.
Die Berechnung von Ehegatten- oder Kindesunterhalt erfordert ein hohes Maß an Fachwissen. Die jeweils zu berücksichtigenden Einkünfte und Bedürfnisse müssen in jedem Fall besonders geprüft und besprochen werden. Frau RAin Zieglgänsberger nimmt sich hierfür die Zeit, berät Sie über Ihre Ansprüche und vertritt Sie bei der gerichtlichen Verfolgung, wie auch der zwangsweisen Durchsetzung.