Der jeweils von Ihnen beauftragte Anwalt seines Fachgebiebts berät und vertritt Sie umfassend im Immobilienrecht.
Ihre Rechtsberatung im Immobilienrecht umfasst alle Fragen und Probleme, die sich auf Grundstücke, Wohneigentum oder gewerblichen Immobilien beziehen. Dies umfasst nicht nur die klassischen Bereiche des Mietrechts, Baurechts und des Rechts der Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG-Recht). Auch Fragen zu Kauf und Verkauf von Immobilien, Belastungen der Grundstücke mit Dienstbarkeiten, Reallasten oder Leibgeding werden von ihr beantwortet.