Der jeweils von Ihnen beauftragte Anwalt seines Fachgebiebts berät und vertritt Sie gegenüber allen Beteiligten im Schadensfall.
Nicht nur als Verkehrsteilnehmer kommt es zu Unfällen, die von Haftpflichtversicherungen reguliert werden. Die Verkehrssicherungspflicht trifft jeden, der verpflichtet ist, Dritte vor Gefahren zu schützen. Das ist zum einen der Hauseigentümer, der den Gehsteig vor seinem Anwesen schnee- und eisfrei halten und seiner Streupflicht nachkommen muss, oder der Hundehalter, der für die Tiergefahr einzustehen hat, wenn ein Schaden durch sein Tier verursacht wird.
Aber auch Naturgewalten oder Vandalismus können Schäden an ihrem Eigentum oder Ihrer Gesundheit verursachen, deren Wiedergutmachung durch den beauftragten Anwalt geltend gemacht wird. Auch Unternehmer erleiden im Wirtschaftsverkehr Schäden, die sie ersetzt bekommen wollen. Hier kann Ihnen der Anwalt, der das betroffene Referat fachlich betreut, eine wertvolle Stütze sein und Ihre Ansprüche bei den Schädigern geltend machen oder Sie als Betroffenen verteidigen.