Wir beraten und vertreten Sie gegenüber allen Beteiligten im Schadensfall.
Nicht nur als Verkehrsteilnehmer kommt es zu Unfällen, die von Haftpflichtversicherungen reguliert werden. Die Verkehrssicherungspflicht trifft jeden, der verpflichtet ist, Dritte vor Gefahren zu schützen. Das ist zum einen der Hauseigentümer, der den Gehsteig vor seinem Anwesen schnee- und eisfrei halten und seiner Streupflicht nachkommen muss, oder der Hundehalter, der für die Tiergefahr einzustehen hat, wenn ein Schaden durch sein Tier verursacht wird.
Aber auch Naturgewalten oder Vandalismus können Schäden an ihrem Eigentum oder Ihrer Gesundheit verursachen, deren Wiedergutmachung durch uns geltend gemacht wird.