Stadtplatz 79,

84453 Mühldorf am Inn

08631 – 18 42 00

post@muehldorfer-anwaelte.de

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Erstgespräch und Kosten

Wichtiges vor dem Erstgespräch!

Es ist für uns alle selbstverständlich, dass wir, bevor wir eine Leistung beauftragen oder in Empfang nehmen, wissen möchten, was uns diese Leistung kostet. Deshalb wollen wir Sie vor dem ersten Beratungsgespräch über die Kosten einer anwaltlichen Tätigkeit aufklären.

Grundsätzlich sind folgende Kostenansätze zu unterscheiden:

1. Die Erstberatung

Die Erstberatung ist individuell auf das jeweilige Problem des Mandanten abgestimmt und geht über eine allgemeine Information hinaus. Im Rahmen der Erstberatung erhalten Sie von Ihrem Anwalt eine mündliche Beratung über die Rechtslage, eine Einschätzung der Erfolgsaussichten und der Risiken und welche nächsten Schritte Ihr Anwalt Ihnen empfiehlt. Diese Beratung ist kostenpflichtig. Sie richtet sich in der Regel nach dem Zeitaufwand oder dem Gegenstandswert, ist jedoch bei Verbrauchern begrenzt auf den gesetzlich zulässigen Höchstbetrag einer Erstberatung von 226,10 € (inkl. 19% MWSt.) gemäß § 34 Abs.1 S.3 RVG. Der Höchstbetrag wird bei komplexen Rechtsfragen, zeitintensiven Erstberatungen oder hohen Gegenstandswerten in Ansatz gebracht.

2. Die vorgerichtliche Tätigkeit des Rechtsanwalts

Sofern Sie Ihren Anwalt mit der weiteren Beratung, ggf. dann auch schriftlich, oder mit einer anwaltlichen Vertretung beauftragen, bestehen verschiedene Möglichkeiten der Abrechnung:

Sofern keine gesonderte Vereinbarung mit Ihnen getroffen wurde, wird Ihr Anwalt nach den gesetzlichen Vorschriften, dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), abrechnen. Dieses bestimmt als Vergütung eine Abrechnung nach Gebührensätze auf der Basis des Gegenstandswerts. Die weiteren Möglichkeiten sind die Abrechnung nach Zeitaufwand oder nach einer Pauschalvereinbarung. Auch eine Vereinbarung über die abrechenbaren Gebühren selbst ist möglich. Diese Abrechnungsarten sind schriftlich und individuell zu vereinbaren.

Einzelheiten erfragen Sie bitte im Erstberatungsgespräch oder gerne jederzeit auch telefonisch. Die Kosten der Erstberatung werden bei einer weiteren Beauftragung des gleichen Anwalts in der gleichen Angelegenheit vollumfänglich angerechnet.

3. Die gerichtliche Tätigkeit des Rechtsanwalts

Die Abrechnung der anwaltlichen Vertretung vor den Gerichten erfolgt in der Regel auf der Basis des Streitwerts gemäß dem RVG. Besondere Vereinbarungen, die von den gesetzlichen Gebühren abweichen, können in Einzelfällen getroffen werden. Zu den Prozesskostenrisiken fragen Sie Ihren Anwalt bitte in dem persönlichen Beratungstermin.

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