Stadtplatz 79,

84453 Mühldorf am Inn

08631 – 18 42 00

post@muehldorfer-anwaelte.de

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Versicherungsrecht

Herr Rechtsanwalt und Fachanwalt für Versicherungsrecht Michael Graf unterstützt und berät Sie kompetent in allen Fragen im Bereich des Versicherungsrechts.

Die oft sehr komplexen Vertragsgestaltungen, Probleme beim Vertragsabschluss und die zum Teil sehr restriktive Haltung der Versicherer bei der Regulierung und Leistungserbringung führen regelmäßig zu rechtlichen Problemen.
Herr Rechtsanwalt Graf vertritt Sie in allen Angelegenheiten im Bereich von Personenversicherungen und Sachversicherungen.

Überdurchschnittlich häufig kommt es zu Rechtsstreitigkeiten bei der Berufsunfähigkeitsversicherung. Ein Versicherungsnehmer ist hier regelmäßig auf eine schnelle Bearbeitung und Zahlung angewiesen, aber aus beispielsweise folgenden Gründen reagiert der Versicherer anderes als erwartet:

  • Der Versicherte berufsunfähig, aber die Versicherung zahlt nicht.
  • Dem Versicherungsnehmer wird vorgeworfen, er hätte die Gesundheitsfragen falsch beantwortet.
  • Der Versicherer erklärt die Anfechtung des Vertrags oder den Rücktritt vom Vertrag.
  • Der Versicherer erhöht die Prämien, also den Beitrag.
  • Dem Versicherungsnehmer wird vorgeworfen, er habe den Schaden nicht rechtzeitig gemeldet oder nicht ausreichend belegt.

Zu ähnlichen Problemen kann es bei der Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BUZ) oder der privaten Krankentagegeldversicherung kommen.

Sie erhalten von Herrn RA Graf die notwendige Unterstützung bei der Durchsetzung Ihrer Rechte.

Im Bereich der privaten Unfallversicherung kann zum Beispiel das Anerkenntnis eines Unfalls oder die Anwendung der Gliedertaxe problematisch sein.

Herr Graf berät und vertritt Sie als Fachanwalt für Versicherungsrecht im Bereich der Sachversicherungen wie der Gebäudeversicherung oder der Hausratversicherung einschließlich der Elementarschadensversicherung. Besteht hier Einigkeit mit dem Versicherer über den Versicherungswert? Erhebt der Versicherer den Einwand der Unterversicherung? Leistet nach einem Brand die Feuerversicherung wie vertraglich vereinbart?

Ob vorgebrachte Einwände und Ablehnungsgründe berechtigt sind, ergibt sich oft aus dem umfangreichen Bedingungswerk Ihres Versicherungsvertrags bestehend aus dem Versicherungsschein, den allgemeinen Versicherungsbedingungen, den besonderen Versicherungsbedingungen, den Tarifbedingungen usw. Die Rechtsprechung legt diese durchaus nicht immer so aus, wie die Versicherungsunternehmen es gerne hätten. Durch fundierte Kenntnisse der Rechtsprechung kann ein Versicherer immer wieder von seiner Leistungspflicht überzeugt werden.

Für Gewerbetreibende steht Ihnen Herr RA Graf als Fachanwalt für Versicherungsrecht bei Problemen im Bereich der Betriebsunterbrechungsversicherung, der B&O-Versicherung und von Allrisk-Versicherungen zur Verfügung.

Er hilft Ihnen, wenn Sie Ihr Versicherer mit Begriffen wie Gefahrerhöhung, Risikoausschluss, verhüllte Obliegenheiten, Obliegenheitsverletzung oder vorvertragliche Anzeigeobliegenheiten konfrontiert und erläutert Ihnen verständlich, was hinter der von den Versicherern verwendeten Fachsprache steckt.

Sie erhalten von Herrn Rechtsanwalt Michael Graf Unterstützung bei versicherungsrechtlichen Problemen im Zusammenhang mit dem Abschluss von Online-Versicherungsverträgen.

Ihr Ansprechpartner Michael Graf

Herr RA Michael Graf berät Sie als Fachanwalt für Versicherungsrecht in den Bereichen Haftpflichtversicherung, Rechtsschutzversicherung und der Fahrzeugversicherung.

Eine Ablehnung der Deckungszusage muss nicht immer richtig sein.

Tel: 08631 – 18 42 00

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