Stadtplatz 79,

84453 Mühldorf am Inn

08631 – 18 42 00

post@muehldorfer-anwaelte.de

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Schadensrecht

Der jeweils von Ihnen beauftragte Anwalt seines Fachgebiebts berät und vertritt Sie gegenüber allen Beteiligten im Schadensfall.

Nicht nur als Verkehrsteilnehmer kommt es zu Unfällen, die von Haftpflichtversicherungen reguliert werden. Die Verkehrssicherungspflicht trifft jeden, der verpflichtet ist, Dritte vor Gefahren zu schützen. Das ist zum einen der Hauseigentümer, der den Gehsteig vor seinem Anwesen schnee- und eisfrei halten und seiner Streupflicht nachkommen muss, oder der Hundehalter, der für die Tiergefahr einzustehen hat, wenn ein Schaden durch sein Tier verursacht wird.
Aber auch Naturgewalten oder Vandalismus können Schäden an ihrem Eigentum oder Ihrer Gesundheit verursachen, deren Wiedergutmachung durch den beauftragten Anwalt geltend gemacht wird. Auch Unternehmer erleiden im Wirtschaftsverkehr Schäden, die sie ersetzt bekommen wollen. Hier kann Ihnen der Anwalt, der das betroffene Referat fachlich betreut, eine wertvolle Stütze sein und Ihre Ansprüche bei den Schädigern geltend machen oder Sie als Betroffenen verteidigen.

Schadens- und Haftpflichtrecht ist so vielfältig wie das Leben.
Sie hatten einen Unfall und der Verantwortliche ist unbekannt?
Sie haben ein Werk hergestellt, dass einen weitergehenden Schaden an einem anderen Gegenstand verursacht haben soll?
Sie werden für eine Handlung verantwortlich gemacht, die Sie nicht begangen haben?
Sie haben einen Einbruchschaden erlitten und die Versicherung zahlt nicht?

Der von Ihnen beauftragte Anwalt berät Sie über Ihre Ansprüche und macht diese in Ihrem Auftrag bei den Versicherungen und/oder den Verantwortlichen geltend. Er berät und vertritt Sie auch bei der Abwehr des Schadensersatzanspruches durch Geschädigte. Sprechen Sie mit Ihrem Anwalt!

Tel: 08631 – 18 42 00

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